Fakten:
- Lehrzeit: 3 Jahre
- Lehrlingsgehalt: ca. € 1.144 im 1. Jahr, € 1.462 im 2. Jahr, € 1.728 im 3. Jahr, € 2.003 im 4. Jahr (brutto)
- Arbeitsorte: Werkstätten und Betriebe, Baustellen, Kundendienst vor Ort, Fabrikationsstätten
Was macht man da?
Als Maler:in und Beschichtungstechniker:in bist du dafür verantwortlich, Oberflächen zu verschönern, zu schützen oder zu kennzeichnen. Dazu gehören unter anderem:
- Vorbereitung von Untergründen durch Reinigung, Entfernung alter Beschichtungen und Ausbesserung von Schadstellen
- Auftragen von Grund-, Zwischen- und Schlussbeschichtungen auf verschiedene Materialien wie Holz, Mauerwerk, Putz, Beton, Leichtbauplatten, Metalle, Kunststoffe und Glas
- Durchführung von Korrosionsschutz- und Straßenmarkierungsarbeiten
- Anwendung von Spezialtechniken für dekorative Malereien
Als Maler:in und Beschichtungstechniker:in solltest du kreativ, handwerklich geschickt und genau sein. Dein Arbeitsalltag ist praktisch, abwechslungsreich und teils körperlich aktiv – du arbeitest drinnen und draußen, bereitest Oberflächen vor, trägst Farben oder Spezialbeschichtungen auf und gestaltest Wände, Decken oder Fassaden.
Abschlussprüfung (LAP)
Am Ende deiner Lehrzeit legst du die Lehrabschlussprüfung ab. Diese besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil:
- Praktischer Teil: Du führst typische Aufgaben aus deinem Arbeitsalltag durch, wie das Auftragen von Beschichtungen oder das Ausführen von Reparaturarbeiten.
- Theoretischer Teil: Hier werden dein Wissen in Bereichen wie Materialkunde, Techniken und Sicherheitsvorschriften abgefragt.
Mit dem Bestehen der LAP erhältst du deinen Facharbeiterbrief und bist offiziell als Maler:in und Beschichtungstechniker:in ausgebildet.
Zukunftsaussichten
Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften im Bereich Maler- und Beschichtungstechnik bleibt stabil. Mit deiner Ausbildung kannst du in verschiedenen Bereichen tätig werden, z. B. in der Fassadenrenovierung, im Korrosionsschutz oder in der Denkmalpflege. Zudem hast du die Möglichkeit, dich weiterzubilden, z. B. zum/zur Bautechniker:in oder zum/zur Restaurator:in.
Die angegebenen Lehrlingsgehälter dienen als Richtwerte. Abweichungen sind möglich, die Angaben sind nicht verbindlich (Quellen: WKO, KI-Auswertung).

