Fakten:
- Lehrzeit: 3 Jahre
- Lehrlingsgehalt: ca. € 660 im 1. Jahr, € 910 im 2. Jahr, € 1.260 im 3. Jahr (brutto)
- Arbeitsorte: Gartenbaubetriebe, Landschaftspflegeunternehmen, öffentliche Grünanlagen
Was macht man da?
Als Garten- und Grünflächengestalter:in bist du verantwortlich für die Planung, Gestaltung und Pflege von Außenanlagen. Dein Arbeitsalltag beginnt oft mit der Analyse des Geländes: Du misst Flächen aus, prüfst den Boden und berücksichtigst klimatische Bedingungen. Anschließend erstellst du Pflanzpläne und gestaltest Beete, Rasenflächen, Wege und Zäune.
Ein weiterer wichtiger Teil deiner Arbeit ist die Pflege: Du kümmerst dich um das Gießen, Düngen und Beschneiden von Pflanzen, entfernst Unkraut und führst Pflanzenschutzmaßnahmen durch. Dabei verwendest du verschiedene Werkzeuge und Maschinen, wie Schaufeln, Rechen, Rasenmäher und Motorsägen.
Als Fachkraft für Garten- und Grünflächengestaltung solltest du Naturverbundenheit, Kreativität und handwerkliches Geschick mitbringen. Dein Arbeitsalltag ist praktisch, abwechslungsreich und draußen – du gestaltest Gärten, Parks und Grünflächen, pflanzt Bäume und Blumen, pflegst Rasen und Hecken und schaffst grüne Erholungsräume.
Abschlussprüfung (LAP)
Am Ende deiner Lehrzeit legst du die Lehrabschlussprüfung ab. Diese besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil:
- Praktischer Teil: Du führst typische Aufgaben aus deinem Arbeitsalltag durch, wie das Anlegen eines Beetes oder das Pflanzen eines Baums.
- Theoretischer Teil: Hier werden dein Wissen in Bereichen wie Pflanzenkunde, Bodenbearbeitung und Pflanzenschutz abgefragt.
Mit dem Bestehen der LAP erhältst du deinen Facharbeiterbrief und bist offiziell als Garten- und Grünflächengestalter:in ausgebildet.
Zukunftsaussichten
Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften im Bereich Garten- und Grünflächengestaltung ist hoch.
Mit deiner Ausbildung kannst du in verschiedenen Bereichen tätig werden, z. B. in Gartenbaubetrieben, bei Landschaftspflegeunternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung.
Außerdem hast du die Möglichkeit, dich weiterzubilden, z. B. zum/zur Bautechniker:in oder Bauleiter:in.
Die angegebenen Lehrlingsgehälter dienen als Richtwerte. Abweichungen sind möglich, die Angaben sind nicht verbindlich (Quellen: WKO, KI-Auswertung).

